Kinderschutzvereinbarung
Führungszeugnis
Für eine Kinderschutzvereinbarung im Landkreis Rostock benötigen Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis. Dieses kann kostenlos online beantragt werden, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit durch den Verein bescheinigt wird. Das Führungszeugnis muss in der Regel aktuell sein und wird für die Ausstellung bei der Meldebehörde Amt Krakow am See beantragt.
Kosten: Die Beantragung ist kostenlos, wenn der Verein die ehrenamtliche Tätigkeit bescheinigt.
- Inhalt der Vereinbarung: Die Vereinbarungen enthalten Informationen zur Verantwortung der Vereine beim Schutz von Kindern und Jugendlichen und legen konkrete Handlungsanweisungen für den Fall fest, dass eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird.
- Grundlage: Die Vereinbarung basiert auf der Sportförderrichtlinie des Landkreises und einem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 6. September 2023.
- Rechtliche Grundlagen: Die Vereinbarungen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII), des Jugendschutzgesetzes und des Bundeskinderschutzgesetzes.
