Kinderschutz

Kinderschutzvereinbarung

  • Inhalt der Vereinbarung: Die Vereinbarungen enthalten Informationen zur Verantwortung der Vereine beim Schutz von Kindern und Jugendlichen und legen konkrete Handlungsanweisungen für den Fall fest, dass eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird.
  • Grundlage: Die Vereinbarung basiert auf der Sportförderrichtlinie des Landkreises und einem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 6. September 2023.
  • Rechtliche Grundlagen: Die Vereinbarungen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII), des Jugendschutzgesetzes und des Bundeskinderschutzgesetzes.
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