Kinderschutzvereinbarung
- Inhalt der Vereinbarung: Die Vereinbarungen enthalten Informationen zur Verantwortung der Vereine beim Schutz von Kindern und Jugendlichen und legen konkrete Handlungsanweisungen für den Fall fest, dass eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird.
- Grundlage: Die Vereinbarung basiert auf der Sportförderrichtlinie des Landkreises und einem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 6. September 2023.
- Rechtliche Grundlagen: Die Vereinbarungen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII), des Jugendschutzgesetzes und des Bundeskinderschutzgesetzes.
